Freitag, 9. April 2010

Rechtsanwalt Dresden - Geschäftsführer muss Insolvenzgeld erstatten.

Rechtsanwalt Dresden

BfA hat bei Klage gegen GmbH-Geschäftsführer auf Erstattung von Insolvenzgeld Darlegungslast, dass bei rechtzeitigem Insolvenzantrag kein Insolvenzgeld hätte gezahlt werden müssen.


Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Dresden:

Bei Klage der BfA gegen GmbH-Geschäftsführer auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung hat BfA volle Darlegungslast dafür, dass sie bei rechtzeitigem Insolvenzantrag Insolvenzgeld nicht hätte zahlen müssen. (BGH, Urteil vom 13.10.2009, Az. VI ZR 288/08).

Sachverhalt Rechtsanwalt Dresden:

Gegen X-GmbH wird 2003 Insolvenzantrag gestellt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgelehnt. Die BfA zahlt an die Arbeitnehmer Insolvenzgeld. Die BfA klagt gegen GmbH-Geschäftsführer B auf Erstattung des Insolvenzgeldes, weil die X-GmbH bereits 2000 insolvent war. B wendet ein, die BfA hätte auch bei rechtzeitiger Beantragung der Insolvenz Insolvenzgeld zahlen müssen.

Rechtsgründe -  Rechtsanwalt Dresden

Bei dem Einwand des Beklagten B handelt es sich um ein qualifiziertes Bestreiten. Hierauf hätte die Klägerin substantiiert vortragen und Beweis anbieten müssen, dass sie bei rechtzeitiger Insolvenzbeantragung im Jahre 2000 Insolvenzgeld nicht hätte zahlen müssen. Eine tatsächliche Vermutung dafür oder ein hinreichendes Indiz besteht nicht. Ebenfalls besteht kein Anlass für Beweiserleichterungen für die Klägerin.
Erforderliche betriebswirtschaftliche Informationen hätte die Klägerin insbesondere der Insolvenzakte mit dem darin befindlichen Gutachten entnehmen können. Die Klage wurde abgewiesen.

Mein Rechtstipp - Rechtsanwalt Dresden:

"Auch der vorliegende Fall belegt das grundsätzliche Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers in Krise und Insolvenz. Allerdings lohnt sich für ihn bei einer Klage wie vorliegend die Aufnahme der Rechtsverteidigung" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.


Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Rechtsanwalt in Dresden




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Ihr
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion