Mittwoch, 7. April 2010

Rechtsanwalt Dresden - Gebrauchtwagenkauf mit ungültiger Garantieklausel

Rechtsanwalt Dresden

Ungültige Inspektionsklausel in Garantiebedingungen eines Gebrauchtwagenkaufvertrages. Rechtsanwalt Dresden-RA Horrion: Ungültige Inspektionsklausel in Garantiebedingungen eines Gebrauchtwagenkaufvertrages.


Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Dresden:

Eine Garantieklausel in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, nach welcher der Kunde die Inspektionen beim Verkäufer durchführen muss oder die Freigabe für eine Drittwerkstatt einholen muss, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB. BGH, Urteil vom 14.10.2009, Az VIII ZR 354/08.

Sachverhalt - Rechtsanwalt Dresden:

Der Kunde kaufte ein Gebrauchtfahrzeug Mercedes-Benz C 280, Alter 10 Jahre, Laufleistung 88.000 km. Nach der Garantievereinbarung mussten Inspektionen beim Verkäufer durchgeführt werden oder es musste vor Beauftragung einer Drittwerkstatt die Freigabe eingeholt werden. Der Käufer unterließ die vom Hersteller vorgeschriebene Inspektion bei 90.000 km. Die Inspektion bei 100.000 km ließ er von einer Drittwerkstatt ausführen. Hierbei wurde ein Motorschaden mit Kosten € 1.077,55 festgestellt. Diesen Betrag klagte der Kunde ein. Das AG wies die Klage ab, das Landgericht gab der Klage statt. Der BGH bestätigte das Landgericht.

Rechtsgründe - Rechtsanwalt Dresden:

Die Inspektionsklausel verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Dem Kunden ist nicht zumutbar, die Inspektionen nur beim Verkäufer durchzuführen. Ein Bedürfnis für den Verkäufer auf vorherige Freigabe einer Inspektion durch Drittwerkstatt ist nicht erkennbar.

Mein Rechtstipp - Rechtsanwalt Dresden:

"Bitte beachten Sie zunächst den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung besteht nur bei Mängeln, die bei Übergabe vorhanden sind. Garantie bedeutet Haftung des Verkäufers für spätere Mängel. Die Garantiebedingungen sollten genau gelesen werden. Wenn später ein Streit entsteht, sollte immer auch die Rechtmäßigkeit einer Klausel geprüft werden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden und Glashütte bei Dippoldiswalde.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Rechtsanwalt in Dresden




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Ihr
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion