Freitag, 9. April 2010

Rechtsanwatl Dresden - Fahrverbort wird selten aufgehoben

Rechtsanwalt Dresden

Aufhebung des Fahrverbots im Bußgeldbescheid nur in Ausnahmefällen zu erwarten

Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden:


1st gegen den Betroffenen in einem Buf3geldbescheid ein Fahrverbot verhängt worden, so ist es ihm vorrangig zuzumuten, die autolose Zeit durch Urlaub, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaft zu überbrücken, (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2009, Az. 2 Ss Owi 239/09).

Sachverhalt Rechtsanwalt Dresden:

Fahrer A hatte eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. 1m Bußgeld¬bescheid wurden EUR 300,00 Geldbuße und ein Fahrverbot festgesetzt. Fahrer A Iegte Ein¬spruch ein. Das Amtsgericht hob das Fahrverbot auf. Die Staatsanwalt ging in die Be¬schwerde. Das OLG Frankfurt hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Es verblieb al¬so beim Fahrverbot.

Rechtgründe Rechtsanwalt Dresden:

Von der Auferlegung des Regelfahrverbots darf nach dem Gesetz nur ausnahmsweise ab¬gewichen werden. Ein Geständnis oder die Nichteintragung im Verkehrszentralregister sind keine relevanten Argumente. Nur bei bevorstehendem Verlust des Arbeitsplatzes oder Existenzverlust 1st die Aufhebung des Fahrverbots angemessen. Dem Betroffen 1st zur Überbrückung der Zeit sogar die Aufnahme eines Kredits - etwa für die Anstellung ei¬nes Fahrers - zumutbar.

Mein Rechtstipp Rechtsanwalt Dresden:

"In der anwaltlichen Praxis bestehen nur im seltenen Fällen realistische Chancen, das Fahrverbot aufzuheben. Selbst wenn das Amtsgericht "Gnade" zeigt, ist die Rechtsbe¬schwerde der Staatsanwaltschaft - wie hier - zu erwarten", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion



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Ihr
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion