Samstag, 10. April 2010

Rechtsanwalt Dresden - "Führerscheintourismus" noch möglich

Rechtsanwalt Dresden:

Bundesbürger darf mit EU-Führerschein in Deutschland fahren.

Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden:

Deutsche Fahrerlaubnisbehörde darf dem Inhaber eines EU-Führerscheins das Fahren im Bundesgebiet untersagen, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz bei Erteilung des EU-Führerscheins nicht im Mitgliedsstaat hatte (BverwG, Entscheidung vom 25.02.2010, 3 C 15.09).

Sachverhalt Rechtsanwalt Dresden:

Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde hatte dem Kläger die Fahrerlaubnis entzogen wegen Ungeeignetheit. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hätte der Kläger ein medizi¬nisch-psychologisches Gutachten vorlegen müssen. Stattdessen erwarb der Kläger seine Fahrerlaubnis in Polen. Die Fahrerlaubnisbehörde verbot dem Kläger das Fahren in Deutschland. I. und II. Instanz bestätigten die Entscheidung.

Rechtsgründe Rechtsanwalt Dresden:

Unter Hinweis auf den Beschluss des EUGH vom 09.07.2009 sind die deutschen Behörden und Gerichte berechtigt, beim Ausstellerstaat Informationen einzuholen, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Betroffene tatsächlich zum Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis den ausländischen Wohnsitz hatte.

Mein Rechtstipp Rechtsanwalt Dresden:


"Grundsätzlich ist das Fahren in Deutschland mit EU-Fahrerlaubnis möglich. Ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat reicht aber nicht aus. Es besteht das Risiko finanzieller Fehlinvestitionen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion


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Ihr
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion